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Verantwortlich für den Inhalt der Webseite:
Sirit Bohnacker
Klingenweg 109
60389 Frankfurt

Telefon: 0151/10756275
E-Mail: sirit@m8Yoga.com

Texte: Sirit Bohnacker
Fotos: Markus Bohnacker, Heidelies Kunze

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE235211208

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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendungsbereich, Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Leistungen von M8 Yoga! (im folgenden „Anbieter“). Sie werden den Teilnehmer*innen der Angebote von M8 Yoga! jeweils vor Zusage der Teilnahme bekannt gegeben.

(2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit den Teilnehmer*innen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) müssen schriftlich erfolgen und haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

(3) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten diese, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Teilnehmer*innen melden ihre Teilnahme an einem Kurs oder einem Seminar schriftlich oder telefonisch an. Die Anmeldung ist verbindlich.

 

§ 3 Gebühren, Zahlungsbedingungen

(1) Die Gebühren werden spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Kurses bzw. des Seminars fällig.

(2) Die Bezahlung kann bar, per Überweisung oder Paypal erfolgen.

(3) Bei nicht erfolgter Zahlung können die Teilnehmer*innen von der weiteren Teilnahme bis zur Zahlung ausgeschlossen werden. Die volle Gebühr wird dennoch fällig.

 

§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Termin für die Durchführung des Kurses/des Seminars steht in der Regel vor Anmeldung fest bzw. wird mit den Teilnehmer*innen individuell vereinbart. Die Durchführung erfolgt in der Regel wöchentlich.

(2) Kann der Termin seitens des Anbieters, z.B. aufgrund Krankheit nicht eingehalten werden, werden die Teilnehmer*innen unverzüglich darüber unterrichtet. Der Anbieter ist berechtig eine andere Person für die Leistungserbringung zu beauftragen oder den Termin ausfallen zu lassen. Der Termin wird entsprechend nachgeholt.

(3) Sofern die Teilnahme nicht durch die Krankenkasse gefördert wird, können seitens der Teilnehmer*innen verpasste Kursstunden nach Absprache nachgeholt werden. Ist dies seitens des Teilnehmers nicht möglich, verfällt die Stunde.

(4) Es besteht jedoch kein Anspruch auf Nachholung verpasster Stunden oder Erstattung eines Teils der Kursgebühr, wenn der Kurs (unabhängig vom Grund der nicht erfolgten Teilnahme) nicht vollständig besucht werden konnte.

 

§ 5 Stornierung  

Für begonnene Kurse (mindestens 1 Kurseinheit hat stattgefunden), wird bei Abbruch oder Stornierung seitens der Teilnehmer*innen mindestens der halbe Beitrag fällig.

 

§ 6 Teilnahmefähigkeit

(1) Die Teilnahme an allen Kursen und Seminaren erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer erklären vorab schriftlich, dass keine gesundheitlichen Bedenken der Teilnahme entgegenstehen. Dies bedeutet in der Regel, dass keine schweren behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen oder Erkrankungen des Muskel- und Skelettapparates bestehen.

Sofern dies der Fall ist und eine Teilnahme dennoch möglich bzw. sogar empfohlen ist, muss die schriftliche Bestätigung des Behandelnden vorliegen, dass Yoga praktiziert werden darf. Soll die Teilnahme durch die Krankenkasse gefördert werden, ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.

 

§ 7 Sonstige Haftung(sbeschränkungen)

(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, wenn deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*inne regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

 

§ 8 Personenbezogene Daten

(1) Die notwendigen Daten der Teilnehmer*innen werden zu Bearbeitungszwecken, z.B. Bescheinigungen für die Krankenkasse, gespeichert. Die Bestimmungen der Deutschen Datenschutzregelungen und der DSGVO werden dabei selbstverständlich eingehalten. Die Teilnehmer erklären sich bei ihrer ersten Anmeldung mit der Bearbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einverstanden.

(2) Es werden nur zur Durchführung des Angebotes notwendige Daten erhoben und nach Leistungserbringung gelöscht.

(3) Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung zur Speicherung persönlicher Daten zu widerrufen. Die Erstellung einer Bescheinigung ist dann ggf. nicht möglich.

(4) Es besteht die Möglichkeit in eine Kursinterne Whatsapp-Gruppe aufgenommen zu werden. Dies erfolgt jeweils nur nach persönlicher Rücksprache und Einverständnis der Teilnehmer*innen

 

§ 9 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und bedürfen der Schriftform.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen ist Frankfurt am Main.

(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Einbeziehung und Auslegung dieser AGB regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Anbieters zuständige Gerichtsort. Der Anbieter ist auch berechtigt vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder ihrer Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.